Zur besonderen Unterstützung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit wurde in Hessen eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es Berufstätigen über 16 Jahren in Hessen ermöglicht, sich für bis zu 12 Arbeitstage im Jahr freistellen zu lassen. Die Entgeltfortzahlung übernimmt das Land Hessen für diese Zeit. Grundlage für die Regelung ist das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Davon ausgenommen sind Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Teilnehmer eines Freiwilligendienstes.
Wofür kann man sich freistellen lassen?
Ausführliche Informationen zur Freistellung erhalten Sie in der Broschüre des Hessischen Jugendrings oder auf der Internetseite des Hesssischen Jugendrings.