Bei der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie Schäden anrichten. Für Schäden, die Sie anderen aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Unwissen zufügen, sind Sie bzw. der Verein oder die Organisation, für die Sie tätig sind, zum Schadenersatz verpflichtet. Gesetzlich geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Der Geschädigte hat die Wahl, ob er die handelnde Person, den Verein/die Organisation oder beide in Regress nimmt. Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schadenersatzansprüche bietet eine Haftpflichtversicherung. Im privaten Bereich ist das die Privathaftpflichtversicherung. Eingetragene Vereine sollten im eigenen und im Interesse ihrer Mitglieder unbedingt eine Vereins- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Ehrenamtlich Tätige sind in der Regel über eine der folgenden Versicherungen geschützt:
Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohne Leitungs- und Aufsichtsfunktion in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt (gemäß Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Voraussetzung ist jedoch, dass es sich nicht um eine Tätigkeit in gesamtverantwortlicher oder in Führungsposition handelt bzw. um eine Tätigkeit mit Anordnungs- und Weisungsrechten oder Überwachungspflichten.
Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden eingetragenen Verein. Die Vereinshaftpflicht-versicherung springt ein bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die der Verein bzw. ein Mitglied anderen zugefügt hat. Versichert sind Schäden, die aus einfacher bis hin zu grober Fahrlässigkeit resultieren. Nur Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, sind nicht versicherbar.
Die Vereinshaftpflichtversicherung sollte im Hinblick auf die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen AHBs genau geprüft werden. So sind z.B. Veranstaltungen mit externen Besuchern in der Regel nicht mitversichert.
Der versicherte Personenkreis sollte "hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige" umfassen.
Werden Engagierte in verantwortlicher Position tätig, etwa als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, sind sie nicht durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke hat das Land Hessen durch einen Rahmenvertrag geschlossen.
Sofern keine eigene Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten aber auch nicht verantwortlich Tätige über diesen Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vereinigung verursachen.
Bitte beachten Sie: Der hessische Rahmenvertrag ersetzt nicht die Vereinshaftpflichtversicherung. Diese sollte insbesondere von eingetragenen Vereinen unbedingt eigenständig abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Informationen zum Rahmenvertrag des Landes Hessen finden Sie hier.
Kontakt: Vertragspartner des Landes Hessen ist die Sparkassen-Versicherung. Für alle Fragen zum Rahmenvertrag sowie für Schadensmeldungen steht Ihnen Herr Axel Tunsch unter der Rufnummer 0611-1782531 zur Verfügung.
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Bei der Durchführung von Veranstaltungen mit externen Besuchern sollten Vereine mit ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten und gegebenenfalls eine zusätzliche Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen kann diese Versicherung auch pauschal mit in die Vereinshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Dies erspart den Vereinen eine separate Einzelversicherung jeder Veranstaltung.
Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung
Körper- oder Sachschäden, die Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit bei einem Unfall mit dem privaten Fahrzeug verursachen, sind nicht über die private oder Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für die Schäden Dritter kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf. Dem Unfallverursacher selbst können jedoch finanzielle Nachteile durch Sachschäden am eigenen Fahrzeug, höhere Versicherungsprämien oder eine Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung entstehen. Eine Dienstreisekasko- mit Rabattversicherung gleicht diese finanziellen Nachteile mit einer Einmal-Zahlung aus. Allerdings ist der Abschluss dieser Versicherung mit vergleichsweise hohen Beiträgen verbunden.
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz prüfen und folgende Fragen klären: